Achtung! Neues Recht für Kontopfändungen ab dem 01.01.2012:
Der
Pfändungsschutz für Kontoguthaben wird zum 01.01.2012
grundlegend geändert.
Pfändungsschutz
für Einkommen auf Konten ist dann nur noch auf einem sogenannten
P-KONTO möglich. Von dieser Veränderung sind grundsätzlich
alle Arten von Einkommen betroffen.
So
wird es den bisher bestehenden besonderen Schutz von Sozialleistungen
in dieser Form nicht mehr geben. Dies betrifft auch überzogene
Girokonten, auf die Sozialleistungen eingehen. Sozialleistungen
können dann bei einem überzogenen Konto von der Bank
verrechnet werden.
Auch
Lohneinkommen, die bisher durch einen bereits erwirkten Beschluss des
Vollstreckungsgerichtes geschützt sind, werden diesen Schutz zum
Jahresende verlieren.
Wenn
Sie Inhaber eines gepfändeten Girokontos sind oder wenn Sie eine
Kontopfändung erwarten, sollten Sie Ihr bestehendes
Girokonto in ein PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO umwandeln. Dasselbe
gilt, wenn Sie Sozialleistungen auf ein überzogenes Girokonto
erhalten. Wenden Sie sich hierzu an Ihre Bank.
Für
weiterführende Fragen zum P-KONTO können Sie sich auch an
die Schuldnerberatung Tübingen wenden:
Schuldnerberatung
Tübingen,
Tel. 07071/9304-871,
Telefonische
Sprechzeiten: Mo - Do 9.00 - 11.00 Uhr
Weiterführende
Informationen finden Sie hier.